Bestimmungsgemäße Verwendung
Selbsttätige Verschlussklappen AP... und feststehende Außengitter SG... werden als Abschlusselemente von Lüftungsleitungen (zentrale/dezentrale Abluftsysteme) innerhalb von abgeschlossenen Wohneinheiten eingesetzt – zum Beispiel in Wohngebäuden, Hotels etc.
Bei AP-Verschlussklappen öffnen die Lamellen durch den Luftstrom automatisch. AP-Verschlussklappen und SG-Außengitter dienen auch als Wetterschutz, AP-Verschlussklappen zusätzlich als Kaltluftsperre.
Zulässig ist der Einsatz nur:
- in Kombination mit der Wandhülse WH...
- bei senkrechter Einbaulage.
- bei Festinstallation Aufputz an einer Außenwand mit ausreichender Tragkraft.
- bei Montage mit geeignetem Befestigungsmaterial (bauseitig bereitzustellen).
- in Lüftungsschächten für abgeschlossene Wohneinheiten.
Die AP-Verschlussklappen/SG-Außengitter sind ausschließlich für den häuslichen Gebrauch und ähnliche Zwecke vorgesehen. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Nicht zulässiger Betrieb
AP-Verschlussklappen/ SG-Außengitter dürfen in folgenden Situationen auf keinen Fall eingesetzt werden.
- In explosionsfähiger Atmosphäre.
- bei Entzündungs-/Brandgefahr durch brennbare Materialien, Flüssigkeiten oder Gase. In der Nähe der Verschlussklappe keine brennbaren Materialien, Flüssigkeiten oder Gase deponieren, die sich bei Hitze oder durch Funkenbildung entzünden und in Brand geraten können.