Bestimmungsgemäße Verwendung
Selbst öffnende/schließende Verschlussklappen zur Entlüftung explosionsgefährdeter Bereiche der Zone 1, 2 und 21, 22 ‒ diese dienen auch als Wetterschutz und Kaltluftsperre. Mit beiliegendem verzinktem Schutzgitter.
Ab Baugröße 65 mit Mittelsteg zur Erhöhung der Klappenstabilität.
Zulässig ist der Einsatz nur bei einer:
- Festinstallation an einer Wand mit ausreichender Tragkraft.
- Montage mit geeignetem Befestigungsmaterial.
- Einbaulage senkrecht.
- Installation mit Schutzgitter bei freiem Luftein- oder -austritt für einen Ventilator.