Nicht bestimmungsgemäße Verwendung

Das Gerät darf in folgenden Situationen auf keinen Fall eingesetzt werden. Es besteht Lebensgefahr. Lesen Sie alle Sicherheitshinweise.

EXPLOSIONSGEFAHR

Explosionsgefahr durch Entzünden von Explosivstoffen bei keinem oder unzulässigem Kaltleiterauslösesystem.

  1. Gerät nur mit einem zusätzlichen Kaltleiterauslösesystem nach Richtlinie 2014/34/EU mit Kennzeichnung mindestens II (2) G gemäß Richtlinie 2014/34/EU betreiben.

Explosionsgefahr bei Parallelbetrieb mehrerer Geräte an einem einzelnen Kaltleiterauslösesystem.

Ein sicheres Auslösen im Störungsfall ist nicht immer gewährleistet.

  1. Auf keinen Fall mehrere Geräte an einem einzelnen Kaltleiterauslösesystem parallel betreiben.

Explosionsgefahr durch Funkenbildung durch Streifen des Flügelrades am Gehäuse bei zu geringem Luftspalt.

  1. Ringsum ausreichenden Luftspalt zwischen Flügelrad und Gehäuse sicherstellen.

Explosionsgefahr bei Förderung von explosiven flüssigen Partikeln (z. B. Farbe), die am Gerät anhaften können.

  1. Gerät auf keinen Fall zur Förderung von explosiven flüssigen Partikeln einsetzen.

Explosionsgefahr bei Betrieb mit abrasiven Medien.

  1. Abrasive Medien sind zu vermeiden.

Explosionsgefahr bei Betrieb außerhalb der Umgebungs- und Betriebsbedingungen.

Insbesondere besteht Gefahr durch Überhitzung bei Betrieb außerhalb der zulässigen Einsatztemperatur.

  1. Gerät nur innerhalb der zulässigen Umgebungs- und Betriebsbedingungen und zulässiger Einsatztemperatur betreiben.

Explosionsgefahr bei Betrieb ohne Schutzvorrichtung bei eventuell in den Luftkanal fallende oder angesaugte Fremdkörper.

Lebensgefahr durch Funkenbildung.

  1. Einen freien Luftein-/austritt unbedingt mit einer Schutzvorrichtung versehen, die die Anforderungen der EN 13857 erfüllt und für Ex-Bereiche geeignet ist, z. B. mit MAICO-Schutzgitter SG..Ex (Schutzart IP 20 gemäß EN 60529). Bei der Verwendung von Nicht-Maico Produkten muss eine Zündgefahrenbewertung durchgeführt werden.

Explosionsgefahr, wenn die explosionsfähige Atmosphäre bei zu geringer Zuluftnachströmung nicht abtransportiert werden kann.

Dies kann z. B. bei zu dicht abgeschlossenen Räumen oder zugesetzten Raumfiltern vorkommen.

  1. Ausreichende Zuluftnachströmung sicherstellen.
  2. Gerät im zulässigen Luftleistungsbereich betreiben.

Explosionsgefahr durch unzulässige Umbauten am Gerät, inkorrekte Montage oder durch beschädigte Bauteile.

Gefahr bei Ein- oder Umbauten durch nicht qualifiziertes Personal.

  1. Keine Betriebserlaubnis bei umgebautem Gerät, inkorrekter Montage oder bei Betrieb mit beschädigten Bauteilen.
  2. Keine Zulassung bei Montagearbeiten durch eventuell nicht qualifiziertes Personal.

Explosionsgefahr bei Betrieb mit Staubschichten auf dem Motor.

  1. Um eine Überhitzung des Motors zu vermeiden ist eine regelmäßige Inspektion und Reinigung notwendig.

Explosionsgefahr bei Beschichtung der zünddurchschlagsicheren Spalte.

  1. Eine Oberflächenbehandlung der zünddurchschlagsicheren Spalte mit Farbe oder Pulverbeschichtung ist nicht zulässig.

Explosionsgefahr bei Beschädigung der zünddurchschlagsicheren Spalte.

  1. Ein Betrieb des Gerätes ist nicht zulässig, wenn die Oberflächen der zünddurchschlagsicheren Spalte Beschädigungen aufweisen, z. B. Kratzer.
  2. Eine Reparatur der Zünddurchschlagswege ist nicht vorgesehen. Wenn die zünddurchschlagsicheren Spalten beschädigt sind, darf das Gerät nicht mehr in Betrieb genommen werden.