Reinigung, Instandhaltung
Wiederkehrende Prüfungen (Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle) für Lüftungsanlagen sind nach BetrSichV 2015 § 2 (Überwachungsbedürftige Anlagen) mindestens jährlich durch eine qualifizierte Person durchzuführen.
Hierbei müssen die unter BetrSichV Abschnitt 3, Absatz 5 (Wiederkehrende Prüfungen) aufgeführten Punkte berücksichtigt und abgearbeitet werden.
Die Intervalle sind gemäß EN 60079-17 vom Betreiber zu bestimmen und können durch ein ausreichendes Instandhaltungskonzept verlängert werden – Häufigkeit abhängig von den Umgebungsbedingungen und erwarteten Beeinträchtigungen. Bei Staub und korrosiver Atmosphäre sind die Instandhaltungsintervalle zu verkürzen.
Gefahr durch elektrischen Schlag.
- Vor Zugang zu den Anschlussklemmen alle Versorgungsstromkreise freischalten.
- Gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen.
- Erden und die ERDE mit kurzzuschließenden aktiven Teilen verbinden.
- Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
- Warnschild sichtbar anbringen.
- Sicherstellen, dass keine explosive Atmosphäre und/oder Staubschichten vorhanden sind.
Heiße Motoroberflächen können zu Hautverbrennungen führen, wenn Sie diese berühren.
- Nicht auf heiße Motoroberflächen fassen. Immer abwarten, bis der Motor abgekühlt ist.
Gerätebeschädigung bei bereits vorinstallierter Leitungszuführung zum Klemmenkasten.
Leitungszuführungen können beschädigt werden, wenn an der Anschlussleitung gezogen wird oder das Gerät an der Leitung angehoben wird.
- Nicht an Anschlussleitungen ziehen oder das Gerät an den Leitungen anheben.