Sicherheit

Der Ventilator darf nur von Fachinstallateuren der Lüftungstechnik installiert, eingerichtet, nachgerüstet, in Betrieb genommen, gereinigt, gewartet oder instandgesetzt werden. Elektrischer Anschluss, Inbetriebnahme, Wartung und Reparaturen sind nur durch eine Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3, §2 (3) unter Beachtung einschlägiger Normen (z. B. DIN EN 50110-1) und technischer Regeln zulässig. Weitere Festlegungen anderer nationaler Gesetze sind zu berücksichtigen.

Qualifikationen, Voraussetzungen: Fachliche Ausbildung und Kenntnisse der Fachnormen, EU-Richtlinien und EU-Verordnungen vorgeschrieben. Die Installationen sind fachgerecht auszuführen. Geltende Unfallverhütungsvorschriften, Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit (intakte Schutzkleidung etc.) sind einzuhalten. Installationsarbeiten durch Auszubildende sind nur unter Anleitung von o. g. Fachkräften zulässig.

Pflichten des Errichters und Betreibers

Der Ventilator ist regelmäßig von einer qualifizierten Person gemäß dieser Anleitung zu überprüfen, zu reinigen und zu warten. Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle sind vom Betreiber zu bestimmen. Häufigkeit abhängig von Umgebungsbedingungen und erwarteten Beeinträchtigungen. Bei Staub und korrosiver Atmosphäre die Instandhaltungsintervalle verkürzen. Bei Montage und Betrieb sind zusätzliche Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, z. B. nach EN 60079-14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen oder nationalen Unfallverhütungsvorschriften.

Diese Anleitung und auch die beigefügten Sicherheitshinweise müssen für eine schnelle Einsichtnahme sowohl für Installateure als auch Bediener leicht zugänglich sein. Diese Anleitung unbedingt vor allen Arbeiten am Ventilator durchlesen.

Baugruppen/Bauteile sind in der Anleitung farblich nicht originalgetreu abgebildet. Farben dienen zur Kenntlichmachung von zugehörigen Baugruppen/Bauteilen.