Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät dient zur Ent- oder Belüftung von gewerblich genutzten Räumen (Färberei, Batterieraum, Gewerberaum, Produktionsstätte etc.) mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gemäß TRGS 721 2.2.
Der Ventilator erfüllt die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen.
Das Gerät ist in die Gruppe II, Kategorie 2G für Gasatmosphären bzw. 2D für Staubatmosphäre eingestuft, erfüllt die Zündschutzart „e“/“c“ oder „t“/“c“ und eignet sich für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 und 2 bzw. 21 und 22. Die Eignung ist dem Typenschild zu entnehmen. Für die Verwendung im Freien ist der Ventilator vor Witterungseinflüssen zu schützen.