Notwendiges Kaltleiterauslösesystem

Zugelassen sind Kaltleiterauslösesysteme, die folgende Bedingungen erfüllen, sonst erlischt die Konformität:

Das Kaltleiterauslösesystem muss auf die in der Wicklung eingelegten PTC-Kaltleiter nach DIN 44082 (siehe Typenschild) abgestimmt sein.

Vorgeschrieben ist eine Auslösung:

Nach Wegfallen aller Störungsursachen darf der angeschlossene Motor nicht selbsttätig wieder anlaufen. Ein Wiedereinschalten darf nur manuell möglich sein (Wiedereinschaltsperre).

Für einen optimalen Schutz empfehlen wir das nach RL 2014/34/EU baumustergeprüfte Kaltleiterauslösesystem MAICO MVS 6 – bitte die Betriebsanleitung des MVS 6 beachten.