Notwendiges Kaltleiterauslösesystem
Zugelassen sind Kaltleiterauslösesysteme, die folgende Bedingungen erfüllen, sonst erlischt die Konformität:
- Baumusterprüfung nach RL 2014/34/EU.
- Kennzeichnung nach Richtlinie mindestens II (2) G für den Einsatz in Gasatmosphären bzw. II (2) D für den Einsatz in Staubatmosphären.
Das Kaltleiterauslösesystem muss auf die in der Wicklung eingelegten PTC-Kaltleiter nach DIN 44082 (siehe Typenschild) abgestimmt sein.
Vorgeschrieben ist eine Auslösung:
- in der auf dem Typenschild angegebenen Zeit tA.
- bei zu hohen Temperaturen an den Kaltleitern, d. h. in der Ständerwicklung des angeschlossenen Motors.
- nach Kurzschluss im Kaltleiterkreis.
- nach Drahtbruch im Kaltleiterkreis.
- nach Ausfall der Versorgungsspannung in allen drei Außenleitern.
Nach Wegfallen aller Störungsursachen darf der angeschlossene Motor nicht selbsttätig wieder anlaufen. Ein Wiedereinschalten darf nur manuell möglich sein (Wiedereinschaltsperre).
Für einen optimalen Schutz empfehlen wir das nach RL 2014/34/EU baumustergeprüfte Kaltleiterauslösesystem MAICO MVS 6 – bitte die Betriebsanleitung des MVS 6 beachten.