Bestimmungsgemäße Verwendung
EHD-Dachventilatoren dienen zur Entlüftung in häuslichen oder gewerblichen Bereichen. Beispiele: Gewächshäuser, Garagen, Baucontainer, Meisterbüros, Treibhäuser etc.
Ein Betrieb des EHD ist nur zulässig:
- bei einer Festinstallation auf Flächen mit ausreichender Tragfähigkeit, z. B. auf Flach-, Schräg-, Well- oder Trapezdächern, Decken oder Konsolen.
- mit passendem Dacksockel nur auf geeignetem Unterbau, ohne Dachsockel direkt auf einem Entlüftungsrohr.
- mit Einbaulagen bis zu einer Neigung von max. 90°.
- mit fest verlegter elektrischer Zuleitung.
- bei freier Ansaugung mit Berührungsschutz gemäß EN ISO 13857, zum Beispiel mit Schutzgitter SGR.