Zulassungsbescheide

Zulassungsbescheide sind auf Anfrage erhältlich.

Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik muss bei jeder Verwendung oder Anwendung der ER AP/APB-Geräte der Zulassungsbescheid für

an der Verwendungsstelle in Abschrift oder Kopie vorliegen ‒ siehe „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung über Lüftungsgeräte für Einzelentlüftungsanlagen mit gemeinsamer Abluftleitung entsprechend DIN 18017-3“