Zulassungsbescheide
Zulassungsbescheide sind auf Anfrage erhältlich.
Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik muss bei jeder Verwendung oder Anwendung der ER AP/APB-Geräte der Zulassungsbescheid für
- ER-APB: Z-51.1-45 oder
- ER-AP: Z-51.1-42
an der Verwendungsstelle in Abschrift oder Kopie vorliegen ‒ siehe „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung über Lüftungsgeräte für Einzelentlüftungsanlagen mit gemeinsamer Abluftleitung entsprechend DIN 18017-3“