Pflichten des Errichters und Betreibers
Der Ventilator darf nur bei zulässigen Umgebungs- und Fördermitteltemperaturen -20 bis +50 °C und nur komplett montiert betrieben werden.
Der Ventilator ist regelmäßig von einer qualifizierten Person, wie in dieser Anleitung beschrieben, zu überprüfen und zu warten.
Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle sind gemäß EN 60079-17 vom Betreiber zu bestimmen – Häufigkeit abhängig von Umgebungsbedingungen und erwarteten Beeinträchtigungen. Bei Staub und korrosiver Atmosphäre die Instandhaltungsintervalle verkürzen.
Bei Montage und Betrieb sind zusätzliche Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, z. B. nach folgenden Richtlinien und Vorschriften:
- EG-Richtlinie 1999/92/EG, ATEX 137: in Deutschland umgesetzt mit der Betriebssicherheitsverordnung.
- EN 60079-14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen.
- Nationale Unfallverhütungsvorschriften.