Nicht bestimmungsgemäße Verwendung

Der Ventilator darf in folgenden Situationen auf keinen Fall eingesetzt werden. Es besteht Lebensgefahr. Lesen Sie alle Sicherheitshinweise.

EXPLOSIONSGEFAHR

Explosionsgefahr durch Entzünden von Explosivsstoffen bei Betrieb ohne Motorschutzschalter.

  1. Bei Einsatz in explosionsgefährlicher Gasatmosphäre nur mit einem Motorschutzschalter mit Kennzeichnung mindestens II (2) G gemäß Richtlinie 2014/34/EU betreiben.
  2. Bei Einsatz in explosionsgefährlicher Staubatmosphäre nur mit einem Motorschutzschalter mit Kennzeichnung mindestens II (2) D gemäß Richtlinie 2014/34/EU betreiben.

Explosionsgefahr bei Parallelbetrieb mehrerer Ventilatoren an einem einzelnen Motorschutzschalter.

Ein sicheres Auslösen im Störungsfall ist nicht immer gewährleistet.

  1. Auf keinen Fall mehrere Ventilatoren an einem einzelnen Motorschutzschalter parallel betreiben.

Explosionsgefahr durch Funkenbildung durch Streifen des Flügelrades am Gehäuse bei zu geringem Luftspalt.

  1. Ringsum ausreichenden Luftspalt zwischen Flügelrad und Gehäuse sicherstellen.

Explosionsgefahr bei Förderung von explosiven flüssigen Partikeln (z. B. Farbe), die am Gerät anhaften können.

  1. Gerät auf keinen Fall zur Förderung von explosiven flüssigen Partikeln einsetzen.

Explosionsgefahr bei Betrieb mit abrasiven Medien.

  1. Abrasive Medien sind zu vermeiden.

Explosionsgefahr bei Betrieb außerhalb der Umgebungs- und Betriebsbedingungen.

Insbesondere besteht Gefahr durch Überhitzung bei Betrieb außerhalb der zulässigen Einsatztemperatur.

  1. Gerät nur innerhalb der zulässigen Umgebungs- und Betriebsbedingungen und zulässiger Einsatztemperatur betreiben.

Explosionsgefahr bei Betrieb ohne Schutzvorrichtung bei eventuell in den Luftkanal fallende oder angesaugte Fremdkörper.

Lebensgefahr durch Funkenbildung.

  1. Einen freien Luftein-/austritt unbedingt mit einer Schutzvorrichtung versehen, die die Anforderungen der EN 13857 erfüllt und für Ex-Bereiche geeignet ist, z. B. mit MAICO-Schutzgitter SG.. (Schutzart IP 20 gemäß EN 60529). Bei der Verwendung von Nicht-Maico Produkten muss eine Zündgefahrenbewertung durchgeführt werden.

Explosionsgefahr, wenn die explosionsfähige Atmosphäre bei zu geringer Zuluftnachströmung nicht abtransportiert werden kann.

Dies kann z. B. bei zu dicht abgeschlossenen Räumen oder zugesetzten Raumfiltern vorkommen.

  1. Ausreichende Zuluftnachströmung sicherstellen.
  2. Gerät im zulässigen Luftleistungsbereich betreiben.

Explosionsgefahr bei Betrieb mit Frequenzumrichter zur Drehzahlregelung.

Lagerströme können eine direkte Zündquelle darstellen.

  1. Betrieb mit Frequenzumrichter nicht zulässig.

Explosionsgefahr durch unzulässige Umbauten am Gerät, inkorrekte Montage oder durch beschädigte Bauteile.

Gefahr bei Ein- oder Umbauten durch nicht qualifiziertes Personal.

  1. Keine Betriebserlaubnis bei umgebautem Gerät, inkorrekter Montage oder bei Betrieb mit beschädigten Bauteilen.
  2. Keine Zulassung bei Montagearbeiten durch nicht qualifiziertes Personal.

Explosionsgefahr bei Betrieb mit Staubschichten auf dem Motor.

  1. Um eine Überhitzung des Motors zu vermeiden ist eine regelmäßige Inspektion und Reinigung notwendig.

Verletzungsgefahr bei fehlendem Eingreif-/Berührungsschutz (Schutzgitter) an freiem Luftein- oder austritt.

Insbesondere besteht Gefahr, wenn das Gerät für Personen zugänglich eingebaut wird.

  1. Betrieb nur mit beidseitigem Eingreifschutz zulässig.
  2. Bereiche mit möglichem Zugriff auf rotierende Teile (Flügelrad) sind mit einem Eingreifschutz nach EN ISO 13857 zu sichern, z. B. mit MAICO Schutzgitter SG.. (erfüllt Schutzart IP 20 nach EN 60529).