Notwendiger Motorschutzschalter
Zugelassen sind Motorschutzschalter, die folgende Bedingungen erfüllen, sonst erlischt die Konformität:
- Baumusterprüfung nach nach RL 2014/34/EU.
- Kennzeichnung nach Richtlinie mindestens II (2) G für den Einsatz in Gasatmosphären bzw. II (2) D für den Einsatz in Staubatmosphären.
Die Verdrahtung des Motorschutzschalters muss nach Schaltbild Abb. D erfolgen. Der Motorschutzschalter ist auf den Motor-Nennstrom einzustellen (nicht Imax).
Die Angabe des Nennstromes auf dem Typenschild bezieht sich nur auf den freiblasenden Zustand des Ventilators. Der Nennstrom am jeweiligen Arbeitspunkt des Ventilators kann abhängig vom Luftwiderstand der Lüftungsanlage abweichen. Im eingebauten Zustand muss der tatsächlich vorhandene Betriebsstrom entsprechend ermittelt und am Motorschutzschalter eingestellt werden, damit der Motorschutzschalter zuverlässig auslöst.
Vorgeschriebene Einstellungs-/Auslösungwerte für den Motorschutzschalter, siehe Typenschild.
Vorgeschrieben ist eine Auslösung bei einem Kurzschluss.
Nach Wegfallen aller Störungsursachen darf der angeschlossene Motor nicht selbsttätig wieder anlaufen. Ein Wiedereinschalten darf nur manuell möglich sein (Wiedereinschaltsperre).
Für einen optimalen Schutz empfehlen wir den nach RL 2014/34/EU baumustergeprüften Motorschutzschalter MAICO MVEx – bitte die Betriebsanleitung des MVEx beachten.