Bestimmungsgemäße Verwendung

EZR/DZR-Rohrventilatoren dienen zur Ent- oder Belüftung in häuslichen oder gewerblichen Bereichen. Beispiele: Umkleidekabinen, Meisterbüros, Werkstätten, Fabrikationsstätten, Maschinen oder Arbeitsplatzabsaugungen, Industriehallen, Laboren, Fitnessräumen, Gaststätten oder sonstige Gewerberäume. Eine andere oder darüberhinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.

Ein Betrieb des EZR oder DZR ist nur zulässig: