Bestimmungsgemäße Verwendung
EZR/DZR-Rohrventilatoren dienen zur Ent- oder Belüftung in häuslichen oder gewerblichen Bereichen. Beispiele: Umkleidekabinen, Meisterbüros, Werkstätten, Fabrikationsstätten, Maschinen oder Arbeitsplatzabsaugungen, Industriehallen, Laboren, Fitnessräumen, Gaststätten oder sonstige Gewerberäume. Eine andere oder darüberhinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Ein Betrieb des EZR oder DZR ist nur zulässig:
- bei einer Festinstallation in Innenbereichen,
- bei einer Installation an einer Wand oder Decke mit ausreichender Tragfähigkeit,
- mit fest verlegter elektrischer Zuleitung,
- mit zur Gerätevariante passendem Befestigungsfuß FU,
- zwischen Rohrleitungen mit elastischen Manschetten EL oder ELA,
- mit zur Nennweite passenden in Rohrleitungen (Wickelfalzrohren), je nach Gerätevariante Ø 250 bis Ø 600.
- mit Schwingungsdämpfern GP zur Vibrationsdämpfung auf das Rohrsystem,
- bei freiem Luftein- oder -austritt mit Berührungsschutz gemäß EN ISO 13857, zum Beispiel mit Schutzgitter SGR.