Notwendiges Kaltleiterauslösesystem
Die Motoren sind standardmäßig mit PTC-Widerständen in den Wicklungen gemäß DIN 44081 ausgerüstet. Es sind somit Kaltleiterauslösesysteme zu verwenden, da sonst die Konformität erlischt. Die Kaltleiterauslösesysteme sollten folgende Bedingungen erfüllen:
- Baumusterprüfung nach RL 2014/34/EU.
- Kennzeichnung nach Richtlinie mindestens II (2) G für den Einsatz in Gasatmosphären.
Das Kaltleiterauslösesystem muss auf die in der Wicklung eingelegten PTC-Kaltleiter nach DIN 44081 (siehe Typenschild) abgestimmt sein.
Vorgeschrieben ist eine Auslösung:
- bei zu hohen Temperaturen an den Kaltleitern, d. h. in der Ständerwicklung des angeschlossenen Motors.
- nach Kurzschluss im Kaltleiterkreis.
- nach Drahtbruch im Kaltleiterkreis.
- nach Ausfall der Versorgungsspannung in allen drei Außenleitern.
Nach Wegfallen aller Störungsursachen darf der angeschlossene Motor nicht selbsttätig wieder anlaufen. Ein Wiedereinschalten darf nur manuell möglich sein (Wiedereinschaltsperre).