Inbetriebnahme-Voraussetzungen
Eine Inbetriebnahme ist nur zulässig, wenn:
- das Gebäude bezugsfertig ist.
- alle Anschlussleitungen korrekt angebracht sind und fest sitzen.
- alle Schutzmaterialien entfernt sind.
- alle Lüftungsgeräte und Raumluftsteuerungen korrekt eingebaut sind.