Bestimmungsgemäße Verwendung
Der ALD-Luftdurchlass dient zur Belüftung von Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Büros, Neubauten und auch für den Sanierungsfall. Der Luftdurchlass ist ausschließlich für den häuslichen Gebrauch und ähnliche Zwecke vorgesehen. Eine andere oder darüberhinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
ALD nur verwenden:
- als Zuluftkomponente in zentralen oder dezentralen Wohnungslüftungssystemen.
- für die Zuluftnachströmung in Wohn- oder Schlafräumen.
- in Außenwänden.
- mit geöffnetem Luftdurchlass (im Normalbetrieb).
- wenn bei schadstoffhaltiger Außenluft (z. B. bei Brandgeruch) der Innenverschluss geschlossen ist.