Inbetriebnahme-Voraussetzungen
Eine Inbetriebnahme ist nur zulässig, wenn:
- das Gebäude bezugsfertig ist.
- alle Anschlussleitungen korrekt angebracht sind und festsitzen.
- alle Zu- und Abluftventile montiert und geöffnet sind.
- die Lüftungsleitungen gedämmt sind.
- alle Fort- und Außenlufthauben montiert sind.
- alle Schutzmaterialien (z. B. von bauseitigen Filtern) entfernt sind.
- das Lüftungsgerät korrekt am Stromnetz angeschlossen ist und die Leitungsdurchführungen dicht sind.
- die DIP-Schalter von installierten, optionalen Zusatzplatinen passend zur Anwendung eingestellt sind → Zubehöranleitung.