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Hier einige Meinungen unserer Newsletter-Leser/-innen:
„Ich freue mich jedes Mal über eine E- Mail von Ihnen! Komme nicht immer gleich zum lesen aber Ihre Informationen sind gut aufgebaut, da kommt es nicht auf den Termin an, aber um Bescheid zu wissen kann ich jederzeit nachlesen. Danke! Weiter so!"
(Steffen H.)
„Euer Newsletter ist vom allerfeinsten.“
(Andreas B.)
„Kompliment, gut gemacht“
(Manfred Z.)
„Vielen Dank für Ihren interessanten Newsletter.“
(Thomas H.)
„Ich möchte es nicht versäumen, Ihnen zu dem neuen Newsletter mit neuem Design zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch. Er ist Ihnen sehr gelungen.“
(Franziska B.)
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MESSEN
Erleben Sie unsere Innovationen und Neuheiten 2024 live.
Wir laden Sie herzlich ein, uns persönlich zu treffen. Auf folgenden Messen sind wir vertreten und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen:
Messe | Datum | Messestand |
GET Nord Hamburg | 21.- 23.11.2024 | Halle A1 Stand 338 |
NEUE RICHTLINIEN UND VERORDNUNGEN
Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Bund oder Länder erlassen Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieser Ziele. Eine Richtlinie ist kein förmliches Gesetz. Im Gegensatz zu einem Gesetz bleibt eine Richtlinie eine bloße Empfehlung, beispielsweise nach dem Stand der Technik.
Eine Verordnung ist „Gesetz im materiellen Sinn“, da sie ebenso wie ein Gesetz Rechte und Pflichten gegenüber jedem begründet. Sie ist jedoch nicht „Gesetz im formellen Sinn“, da sie nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag oder einem Landesparlament beraten und verabschiedet wurde. In der Gesetzespyramide stehen die Verordnungen über den Richtlinien.
Der vollständige Titel des GEG‘s lautet „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“. Das GEG führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und wurde am 18.Juni 2020 vom Bundestag verabschiedet.
Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Das neue Gebäudeenergiegesetz setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht.
Energetische Anforderungen an Gebäude, die dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich machbar sind, leisten auch heute schon einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der europäischen und nationalen Klimaschutz- und CO2-Minderungsziele im Gebäudesektor. So liegt der Endenergiebedarf eines Neubaus nach GEG bei 45 bis 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche. Das sind 65 bis 73 Prozent weniger als der mittlere Endenergieverbrauch im Gebäudebestand, der bei 167 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche liegt.
Seit 1. November 2020 ist das GEG in Kraft getreten!
Die Anwendung der DIN V 4108-6 in Verbindung mit der DIN V 4701-10 für EnEV-Nachweise und Energieausweise wird nur noch bis Ende 2023 zulässig sein. Bei der Ersatzoption Energieeffizienz muss „nur noch“ 15 Prozent besser gedämmt werden, nicht aber mehr der Primärenergiebedarf um 15 Prozent gesenkt werden.
NEUE FÖRDERUNGEN
Etwa ein Drittel der Energiekosten in Deutschland wird für das Beheizen von Räumen aufgewendet.
Durch die mangelnde Isolierung älterer Gebäude geht ein erheblicher Teil dieser Energie verloren.
Was finanzielle Kosten verursacht und der Umwelt schadet.
Um einen nachhaltigen Umgang mit Energie zu fördern, unterstützen die Länder und der Bund in vielen Fällen die Installation einer Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung.
Wir stellen Ihnen verschiedene Programme und Möglichkeiten für eine finanzielle Förderung von Lüftungssystemen vor.
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