Dichte Gebäudehüllen von Neubauten und Modernisierungsobjekten erfordern zusätzliche Lüftungsmaßnahmen

Zurück

Dichte Gebäudehüllen von Neubauten und Modernisierungsobjekten erfordern zusätzliche Lüftungsmaßnahmen

Bei sanierten Altbauten bzw. Neubauten, die den Bestimmungen des aktuellen GEG‘s entsprechen, findet nur ein minimaler Luftwechsel durch die Gebäudehülle hindurch statt. Denn das GEG §13 schreibt vor: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ Praktische Konsequenz: Ein kompletter Luftaustausch allein durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle dauert mindestens zehn Stunden. Um auch unter diesen Umständen die verbindliche Vorgabe der DIN 4108-2 allein durch Fensterlüftung zu erreichen, müsste diese wesentlich häufiger und länger als zuvor erfolgen.

Es ist anzunehmen, dass sich viele Bewohner aus Bequemlichkeitsgründen nicht an solche Vorgaben halten und dies im Falle längerer Abwesenheit - z. B. im Urlaub - auch gar nicht machbar ist. Unzureichende Belüftung hat aber oft Schimmelbefall zur Folge, der wiederum zu erheblichen Bauschäden führen und gesundheitsschädlich - insbesondere allergieauslösend - sein kann.

Deshalb erkennt die obergerichtliche Rechtsprechung die mangelhafte Belüftung bereits seit Jahren als Baumangel an, für den Architekten und bauausführende Unternehmen haften. Ein Neubau oder eine Modernisierung sind deshalb so zu planen, dass bei normalem Lüftungsverhalten der Bewohner keine Schäden am Bauwerk auftreten. So fordert es auch das GEG §13: „Öffentlich-rechtliche Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben unberührt.“. Dies ist insbesondere bei vermieteten Objekten von Bedeutung, da Mieter nach Ansicht vieler Gerichte nicht zu einem “über das normale Maß hinausgehende Lüftungsverhalten” verpflichtet werden können. Im Gegenteil: Wenn die erforderliche Raumluftqualität nicht ohne besondere Maßnahmen durch den Mieter gewährleistet ist - ein übliches Wohnverhalten vorausgesetzt - kann dieser die Miete mindern, bei erheblichem Befall auch kündigen sowie Schadensersatz verlangen.

Oops, an error occurred! Code: 20241222204717b072ec7c

Auf dieser Webseite werden Technologien wie Cookies oder Reichweitenmessungen (Targeting und Tracking) eingesetzt (Dienste) und damit personenbezogene Daten wie z. B. die IP-Adresse oder Browserinformationen verarbeitet, um unsere Webseite kontinuierlich zu verbessern aber auch um Ihnen personalisierte Inhalte, die Ihren individuellen Interessen entsprechen, anzuzeigen. Natürlich können Sie durch eigene Einstellung auf die Verwendung Einfluss nehmen. Ihre getroffenen Einstellungen werden in einem notwendigen Auswahl-Cookie gespeichert. Mit Ausnahme des oben genannten Auswahlcookies werden technisch nicht wesentliche Cookies und Reichweitenmessungen, nur dann verwendet, wenn Sie dies zuvor mit Ihrem Klick auf "ALLE AKZEPTIEREN UND SCHLIESSEN" erlauben. Einzelheiten und Möglichkeiten zur Individualisierung Ihrer Einwilligung finden Sie unter "Einstellungen Datenschutz".

Hier können Sie verschiedene Kategorien von Diensten oder Cookies auswählen. Durch Aktivieren des entsprechenden "Statistik & Analyse" Kontrollkästchens und mit der Bestätigung "Einstellungen speichern" können Sie der Verwendung für Personalisierungszwecke Ihre informierte Einwilligung erteilen. Unter "Einstellungen Datenschutz" am unteren Ende der Webseite können Sie Ihre Einwilligung und Einstellungen zu den einzelnen Diensten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder widerrufen.

Notwendige Cookies sind zum Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich. Ohne diese Cookies würde die Website nicht zweckmäßig funktionieren.

Diese Cookies und Dienste erfassen und verarbeiten Daten für Statistiken und Analysen und helfen damit diese Webseite für die Nutzerinnen und Nutzer weiter zu verbessern. Es werden dazu Google Analytics und Google Adwords Conversation verwendet. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einstellungen speichern ALLE AKZEPTIEREN UND SCHLIESSEN Einstellungen Datenschutz